Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,102105
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10 (https://dejure.org/2012,102105)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.10.2012 - L 3 KA 52/10 (https://dejure.org/2012,102105)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - L 3 KA 52/10 (https://dejure.org/2012,102105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,102105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10
    aa) Für die Auslegung vertragsärztlicher Leistungsverzeichnisse ist nach der stRspr des BSG und der des erkennenden Senats in erster Linie auf den Wortlaut der jeweiligen vertraglichen Regelungen abzustellen (vgl zur Auslegungspraxis beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 und zur Übertragbarkeit der Auslegungskriterien auf die Verordnung von Sprechstundenbedarf BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6).

    Da es sich nach der Fachinformation des Arzneimittelherstellers bei Arixtra Fertigspritzen aber nicht um ein Heparin, sondern (nur) um eine "antithrombotische Substanz" handelt (vgl hierzu Blatt 299 der Gerichtsakte in dem Parallelverfahren L 3 KA 2/10), dürfte der Beklagte zu Recht davon ausgehen, dass eine Verordnung dieses Arzneimittels nach dem in der SSB-Vereinbarung angelegten Enumerationsprinzip (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6) ausgeschlossen wäre.

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R

    Vertragsarzt - Verordnungsausschluß von Sprechstundenbedarf - Zuständigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10
    Ihren Mitgliedern gegenüber kann sich die (ursprünglich für die Regressfestsetzung zuständige) beigeladene KÄV dann auf den höchstrichterlich anerkannten Schadensersatzanspruch berufen, den Vertragsärzte zu leisten haben, die vertragsärztliche Vorschriften verletzen und hierdurch einen Schaden verursachen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 368e Nr. 10; SozR 3-5533 Allg Nr. 2).

    Da im Übrigen Anhaltspunkte für die Annahme des Klägers, den Beklagten bzw die beigeladene KÄV träfe ein Mitverschulden an den unzulässigen Arzneimittelverordnungen, weder ersichtlich noch vorgetragen sind, bestehen insgesamt keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der hier angefochtenen Bescheide, zumal es auch auf ein Verschulden des Arztes bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf nicht ankommt (BSG SozR 3-5533 Allg Nr. 2).

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10
    Etwas anderes kommt nur für Vorschriften über das formelle Verfahren (zB über die Zusammensetzung der zuständigen Verwaltungsstelle) in Betracht; die materiell-rechtlichen Grundsätze eines Prüfverfahrens hingegen richten sich nach den Vorgaben, die im jeweils überprüften Zeitraum gegolten haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 mwN).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10
    Zudem dürfen Leistungsbeschreibungen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R - juris).
  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86

    Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10
    Ihren Mitgliedern gegenüber kann sich die (ursprünglich für die Regressfestsetzung zuständige) beigeladene KÄV dann auf den höchstrichterlich anerkannten Schadensersatzanspruch berufen, den Vertragsärzte zu leisten haben, die vertragsärztliche Vorschriften verletzen und hierdurch einen Schaden verursachen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 368e Nr. 10; SozR 3-5533 Allg Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 2/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10
    Da es sich nach der Fachinformation des Arzneimittelherstellers bei Arixtra Fertigspritzen aber nicht um ein Heparin, sondern (nur) um eine "antithrombotische Substanz" handelt (vgl hierzu Blatt 299 der Gerichtsakte in dem Parallelverfahren L 3 KA 2/10), dürfte der Beklagte zu Recht davon ausgehen, dass eine Verordnung dieses Arzneimittels nach dem in der SSB-Vereinbarung angelegten Enumerationsprinzip (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6) ausgeschlossen wäre.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 175/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10
    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass in der auf § 83 Abs. 1 S 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) gestützten Vereinbarung zwischen der beigeladenen KÄV und den Krankenkassenverbänden wirksam nur eine Erstattungspflicht der KÄV gegenüber der Rezeptprüfstelle festgelegt ist, wenn andere als nach der Vereinbarung zulässige Mittel verordnet worden sind (vgl hierzu Urteil vom 8. November 2006 - L 3 KA 175/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 369/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 52/10
    Der Beklagte hat daher bei der Beantwortung der Frage, ob Arixtra Fertigspritzen als Sprechstundenbedarf verordnet werden können, zutreffend auf die allgemeingültige Klassifizierung von Arzneimitteln in der "Roten Liste" bzw der "Lauer-Taxe" abgestellt (vgl zu deren Anwendbarkeit bei Unklarheiten in der SSB-Vereinbarung das Senatsurteil vom 27. April 2005 - L 3 KA 369/02).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2018 - L 5 KA 792/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Aufteilung der Prüfungsbefugnisse für

    Die Revision gegen das dies ebenfalls nicht beanstandende Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17.10.2012 (L 3 KA 52/10, in juris) wurde nicht zugelassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 3 KA 80/12
    Diese erhebt, ohne dass es eines Antrags bedarf, gegenüber dem Arzt eine entsprechende Regressforderung zugunsten der Abrechnungsstelle (vgl zur Vorgängerregelung Senatsurteile vom 8. November 2006 - L 3 KA 175/02 - und 17. Oktober 2012 - L 3 KA 52/10).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Regelungen der SSB-Vereinbarung (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 und Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - L 3 KA 52/10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 82/15

    Regress wegen der Verordnung von Sprechstundenbedarf; Medizinprodukt Histofreezer

    Die Arzneimittelverordnungen lassen sich nicht mit dem für die Auslegung von SSB-Vereinbarungen maßgeblichen Wortlaut (vgl zu dessen Bedeutung das Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - L 3 KA 52/10 - mwN) in Übereinstimmung bringen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 35/16
    Die Verordnungen lassen sich nicht mit dem für die Auslegung derartiger Vereinbarungen maßgeblichen Wortlaut (vgl zu dessen Bedeutung das Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - L 3 KA 52/10 - mwN) in Übereinstimmung bringen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht